Baukindergeld – der große Wurf?

Um Familien, aber auch Alleinstehenden mit Kindern den Erwerb einer Immobilie zu erleichtern, wurde zum Januar 2018 das Baukindergeld in Form eines Geldzuschusses eingeführt. Für den Zeitraum von zehn Jahren können Familien pro Kind und Jahr 1.200 Euro als nicht zurückzuzahlenden Zuschuss erhalten. Oder andersherum ausgedrückt: Pro Kind erhalten Familien einen Betrag von 12.000 Euro, der in 10 Jahresraten ausgezahlt wird. Die Bundesregierung stellt hierfür rund 3 Milliarden Euro zur Verfügung.

Was ist das Ziel des Baukindergeldes?

Das politische Ziel der Subvention ist es, auch weniger finanzkräftigen Familien den Bau oder Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen, den Wohnungsbau und nicht zuletzt den regionalen Wohnraummangel kräftig anzukurbeln.

Welche Arten von Immobilien werden gefördert?

Es kann sich um eine Eigentumswohnung handeln, aber ebenso um ein Haus, das man erwerben möchte. Es kann ein Neubau sein oder ein Objekt aus dem Bestand. Und das Alter der Immobilie spielt dabei keine Rolle. Das gleiche gilt für die Größe der Wohnung, des Hauses oder des Grundstückes auf dem das Haus steht oder errichtet wird. Beachtet werden muss allerdings, dass der Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 geschlossen wird bzw. wurde oder bei Neubauten zumindest in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erteilt wurde. Und natürlich muss die Familie das Objekt selbst nutzen, eine Vermietung ist also ausgeschlossen.

Welche weiteren Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Die im Haushalte lebenden Kinder sind unter 18 Jahren – wofür entsprechend Kindergeld gezahlt wird
Das Haushaltseinkommen darf – bei einem Kind –  maximal 90.000 Euro pro Jahr betragen, für jedes weitere Kind zusätzliche 15.000 Euro
Zum Stichtag muss das Zuhause die einzige Wohnimmobilie sein

Die Förderung ist rückwirkend vom 01.01.2018 an erhältlich, doch nach dem Einzug in die neue Immobilie verbleiben noch 6 Monate Zeit, den Antrag auf Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu stellen. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden – ausschlaggebend für den Beginn der Frist ist das Datum, an dem auf Nachweis der Meldebestätigung das erste Haushaltsmitglied in die neue Immobilie einzieht. Übrigens, das Baukindergeld kann nur bis Ende 2020 beantragt werden.

So weit, so gut, doch bleiben einige kritische Fragen offen

In Expertenkreisen wird befürchtet, dass Immobilienverkäufer die Förderung womöglich einpreisen, also ganz oder teilweise auf den eigentlichen Verkaufspreis „aufschlagen“. Auch wird angenommen, dass das Baukindergeld vor allem in Regionen in Anspruch genommen wird, wo das Bauen noch vergleichsweise bezahlbar ist, vor allem auf dem Land und in strukturschwachen Städten. Gerade in ländlichen Gebieten könnte verstärkter Neubau die bereits bestehenden Probleme mit Leerstand weiter verschärfen.

Gut gemeint, aber nicht unbedingt für die „richtige“ Zielgruppe

Als weiteren Kritikpunkt führen Immobilien- und Bankexperten an, dass das Baukindergeld im Grunde eher ein teures „Geschenk“ an die Wählerschaft der regierenden Parteien ist, das den Steuerzahler rund drei Milliarden Euro kosten wird und durch den Anreiz wohl noch deutlich darüber liegen wird.

Befürchtet wird ferner ein gewisser Mitnahmeeffekt durch Familien, die sich auch ohne Förderung eine Immobilie leisten könnten, den Zuschuss aber gerne mitnehmen.

Der Erwerb einer Immobilie im aktuellen Immobilienmarkt-Umfeld ist schon für Gutverdiener aufgrund der immer weiter steigenden Preise oftmals nicht mehr realisierbar, erst recht nicht für Familien mit nur einem Einkommen, die die laufenden Kosten aus Zins und Tilgung sowie die hohen Erwerbsnebenkosten nicht stemmen können und in aller Regel über wenig Eigenkapital verfügen. So kann man sich leicht ausrechnen, dass das Baukindergeld in erster Linie gut situierten Familien zugutekommt, die 20 bis 30 Prozent vom Kaufpreis als Eigenkapital einbringen können. Nach Einschätzung von Experten dürften unterm Strich nur die wohlhabendsten 30 Prozent der Paare mit Kindern vom Baukindergeld profitieren.

Gute Alternativen zum Baukindergeld hätte es ausreichend gegeben

Im Hinblick auf die mindesten 3 Milliarden Euro, die für das Baukindergeld zu budgetiert sind, drängen sich etliche Alternativen geradezu auf, die jedoch keine Berücksichtigung fanden:

Senkung der Grunderwerbsteuer
Eigenkapitaleinsatz durch staatliche Bürgschaften
Kreditausfallgarantien seitens des Staates

Ferner wäre eine Reform der Grunderwerbsteuer sinnvoll gewesen. So hätte zum Beispiel ein Freibetrag mit einem Stufentarif verknüpft werden können mit dem Effekt, dass Käufer von günstigen Immobilien entlastet, Käufer von sehr luxuriösen Immobilien hingegen prozentual stärker belastet werden.

Das Fazit zum Baukindergeld ist ernüchternd!

Es ist entgegen anderslautender Aussagen aus der Politik ganz sicher kein Mittel gegen die drängende Wohnungsnot
Die Verwaltungskosten sind enorm und grenzen an Steuerverschwendung
Falsche Kaufanreize werden gesetzt, da gerade diejenigen Zielgruppen, die sich mit dem Erwerb von Eigentum besonders schwer tun, nicht erreicht werden. Unterstützt wird mit dem Baukindergeld bevorzugt die gut situierte Mittelschicht
Belastet wird finanziell alleine der Bund, während die Grunderwerbsteuer auch weiterhin den Ländern zufließt
Da das Baukindergeld nicht als Eigenkapital eingesetzt werden kann, steht es den Familien letzten Endes lediglich zur Tilgung des Darlehens und der Darlehenszinsen zur Verfügung. Eine einmalige Auszahlung der 12.000 Euro und die Möglichkeit, diese als Eigenkapital einzusetzen, wäre wesentlich sinnvoller gewesen als die 10-Jahresraten-Auszahlung
Eine Verschiebung der Bautätigkeit von der Stadt zum Land ist vorhersehbar, wobei eine forcierte Bautätigkeit auf dem Land den dortigen Leerstand vergrößern kann, wie oben bereits erwähnt

Unterm Strich ist das Baukindergeld durchaus ein Geldsegen für Familien und sorgt für jede Menge Aufträge für das Handwerk. Doch wird es nach bisherigen Erfahrungen und Auswertungen hauptsächlich für den Erwerb von Bestandsimmobilien beansprucht, obwohl es das Ziel der Förderung war, neuen Wohnraum zu schaffen. Und wiederum hier genau liegt der Effekt, der die Preissteigerung von Bestandsimmobilien anheizt. Mit anderen Worten: Gut gemeint, schlecht gemacht und alles andere als ein großer Wurf.