Gut zu wissen! Was alles rund um eine Immobilie wichtig ist
Unsere Dienstleistungen umfassen ein breites Spektrum an fairer Beratung. Darunter verstehen wir auch die Information unserer Auftraggeber zu Themen rund um das Thema Immobilienkauf und -verkauf. Als professioneller Immobilienmakler sind wir aber auch mit den Usancen des Mietmarktes vertraut und auch auf diesem Feld finden sich immer wieder wichtige Nachrichten. Auf dieser Seite geben wir Ihnen einige Hinweise zu aktuellen Themen.
Weshalb das 14-tägige Widerrufsrecht für Sie wichtig ist
Widerrufsbelehrung bei Maklerverträgen:
Maklerverträge, die außerhalb der Geschäftsräume geschlossen werden, unterliegen dem Widerrufsrecht. Seit 2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder „außerhalb von Geschäftsräumen“, z. B. im Internet, per E-Mail, Telefon, Fax oder Brief, geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar.
Das Bestellerprinzip: Wer bestellt, bezahlt
Bei der Vermittlung von Wohnmietverträgen gilt seit Juni 2015 das Bestellerprinzip und das bedeutet dass derjenige die Maklerprovision bezahlen muss, der den Makler beauftragt hat. Beauftragt ein Vermieter den Makler mit der Vermarktung seiner Immobilie, so ist er provisionspflichtig. Umgekehrt muss der Mieter den Makler bezahlen, wenn er einen Immobilienprofi mit der Suche nach einer neuen Wohnung beauftragt.
Das Geldwäschegesetz: Man sollte wissen, mit wem man es zu tun hat
Ein Immobilieninteressent sollte sich nicht wundern, wenn der Makler nach seinem Personalausweis fragt, denn dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Er muss wissen, mit wem er es tatsächlich zu tun hat und nur bei eindeutiger Identität wird ein professioneller Makler den Verkauf und den abschließenden Notariatstermin organisieren. Hintergrund ist die Tatsache, dass gerade auch im Immobilienbereich Versuche zur Geldwäsche unternommen werden, indem zum Beispiel Identitäten verschleiert werden.
Die neue Mietpreisbremse: Ein Versuch, angespannte Wohnungsmärkte zu entlasten
Viel wurde und wird über die seit Juni 2015 gesetzlich verankerte Mietpreisbremse geschrieben. Der Gesetzgeber wollte erreichen, dass in bestimmen regionalen Gebieten, zu denen neben vielen anderen auch der Großraum Stuttgart zählt, diverse Vorgaben die Vermieter zwingen, ein bestimmtes Preisniveau einzuhalten. Heute zeigt sich aber bereits, dass die Mietpreisbremse nicht die Erwartungen erfüllt, die in sie gesetzt wurden. Einzelne Gemeinden wollen die Mietpreisbindung wieder aufheben, andere appellieren an den Gesetzgeber, engere Vorschriften zu erlassen. Letzten Endes aber wird der Mietwohnungsmarkt von Angebot und Nachfrage reguliert.
Der Energie-Ausweis: Wie die Energie-Effizienz den Verkaufspreis beeinflusst
Seit 2009 müssen Eigentümer von Immobilien, die verkaufen oder vermieten wollen, einen Energieausweis besitzen. Dieser Ausweis zeigt den Energieverbrauch und die Energiesparpotentiale eines Gebäudes an. Eigentümer sind verpflichtet, dem Käufer oder Mieter den vollständigen Ausweis zugänglich zu machen. Wenn er falsch ausgestellt ist oder ganz fehlt, kann das bis zu 15.000 Euro Bußgeld kosten. Wenn Sie exklusiv über uns Ihr Haus verkaufen, erstellen wir den Energieausweis für Sie kostenlos – rufen Sie uns einfach an!